Mitteilungen aus der Friedhofsverwaltung

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- Duldungsfrist für Grabschmuck auf Rasengräbern

Die Duldungsfrist für Grabschmuck auf den Rasengräbern ist seit dem 31. Januar abgelaufen. Wir bitten daher alle Nutzungsberechtigten, den verbliebenen Grabschmuck unverzüglich zu entfernen. Sollte der Grabschmuck nicht rechtzeitig abgeräumt werden, wird dieser ggf. durch die Friedhofsgärtner abgeräumt.

- Abgelaufene Reihengräber

Wir weisen darauf hin, dass die Ruhezeit einiger Reihengräber (siehe entsprechende Hinweisschilder am Friedhof) bis zum 01.05.2025 bzw. 01.06.2025 abläuft. Diese werden in Kürze eingeebnet. Sofern Sie als Nutzungsberechtigter Grabschmuck, Grabsteine oder Bepflanzungen entnehmen möchten, bitten wir Sie, dies bis zur Abräumung zu tun. Die demnächst einzuebnenden Felder entnehmen Sie bitte der folgenden Aufstellung:


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